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CORONASCHUTZVERORDUNG Gemeinsamer Sport, Sportfeste und andere Sportveranstaltungen sind im Amateur- und Freizeitbereich ganz überwiegend untersagt, Fitnessstudios müssen geschlossen bleiben.   Ausnahmen:  -Erlaubt ist Individualsport unter freiem Himmel (auch auf Sportanlagen) unter Einhaltung des Mindestabstands sowie Ausbildung im Einzelunterricht.  Darüber hinaus können bis zu 20 Kinder (maximal 14 Jahre alt) mit bis zu zwei Aufsichtspersonen trainieren.  Wichtig: „Corona-Notbremse" ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100:   -Erlaubt bleibt im Freien (auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren Sport in Gruppen maximal zu fünft.   -Profisport ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Zuschauer sind allerdings nicht zugelassen.  Das Bewegen von Pferden ist aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang zulässig, sport- und trainingsbezogene Übungen sind untersagt. 27.04.2021 RETURN TO Weiter
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Stand:23.April 2021
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Gemeinsamer Sport, Sportfeste und andere Sportveranstaltungen sind im Amateur- und Freizeitbereich ganz überwiegend untersagt, Fitnessstudios müssen geschlossen bleiben.   Ausnahmen:  -Erlaubt ist Individualsport unter freiem Himmel (auch auf Sportanlagen) unter Einhaltung des Mindestabstands sowie Ausbildung im Einzelunterricht.  Darüber hinaus können bis zu 20 Kinder (maximal 14 Jahre alt) mit bis zu zwei Aufsichtspersonen trainieren.  Wichtig: „Corona-Notbremse" ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100:   -Erlaubt bleibt im Freien (auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern unter 14 Jahren Sport in Gruppen maximal zu fünft.   -Profisport ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Zuschauer sind allerdings nicht zugelassen.  Das Bewegen von Pferden ist aus Tierschutzgründen im zwingend erforderlichen Umfang zulässig, sport- und trainingsbezogene Übungen sind untersagt. CORONASCHUTZVERORDUNG  27.04.2021 RETURN TO
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